Sattler Boden
Inhaber: Christian Sattler
Stand: 23. Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Ihnen als Kunde und uns, der Firma Sattler Boden, Inhaber Christian Sattler (nachfolgend „Sattler Boden" oder „wir"), geschlossen werden.
(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Beauftragung durch den Kunden, sei es mündlich, schriftlich oder in Textform, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung der beauftragten Arbeiten zustande.
§ 3 Leistungen, Waren und Preise
(1) Sattler Boden erbringt Leistungen im Bereich der Verlegung von Bodenbelägen und verkauft Bodenbeläge sowie Zubehör.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Verträgen mit Unternehmern können Nettopreise ausgewiesen werden.
(3) Die in unseren Angeboten genannten Preise beziehen sich auf die im Angebot beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Leistungsfortschritt zu verlangen.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Lieferung und Eigentumsvorbehalt
(1) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Für unsere Werkleistungen (Verlegung) gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gemäß § 634a BGB. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Werkleistung.
(2) Für den Verkauf von Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
(3) Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bzw. Lieferung gerügt werden.
(4) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von uns zu bearbeitenden Flächen frei zugänglich sind und die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung unserer Arbeiten (z.B. Strom- und Wasseranschluss, ausreichende Beleuchtung, trockener und besenreiner Untergrund) gegeben sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Untergrund auf seine Eignung für die vorgesehene Leistung zu prüfen oder uns mit dieser Prüfung zu beauftragen. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, haftet er für daraus entstehende Mängel und Schäden.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung unserer Werkleistungen erfolgt eine förmliche Abnahme. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist.
(2) Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist.
(3) Wird keine förmliche Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Sattler Boden
Inhaber: Christian Sattler
Birkenhof 3
07554 Brahmenau
E-Mail: info@sattler-boden.de
Telefon: 0172 9299064